Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnhausanlage *****, die im Eigentum und der Verwaltung der Antragsgegnerin steht. In der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2003 wurde den Mietern ein monatlicher Betrag von 871 EUR für die Betreuung der auf Stiege 6 gelegenen Zentralwaschküche vorgeschrieben. Auf dieser Basis wurde, weil die zuständige Hausbesorgerin Ende 2003 aus dem Dienstverhältnis ausschied, auch ihr Abfertigungsanspruch errechnet. Auch Urlaubs- und Krankheitsver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 1. 10. 1999 bei der Beklagten beschäftigt und betreute zwei in deren Eigentum stehende Wohnhausanlagen in der S*****straße 248-267 und in der M*****straße 273-276, jeweils Feistritz/Rosental; die zweite Anlage erst ab 1. 5. 2000. Der pauschal vereinbarte Monatsverdienst der Klägerin betrug ATS 9.200 (EUR 668,59), ab 1. 5. 2000 weitere ATS 3.200 (EUR 232,55). In den beiden zugrundeliegenden Dienstverträgen vom 1. 10. 1999 und 20. 4. 2000 wurde die Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Revision unabhängig von einem Streitwertausspruch des Berufungsgerichtes jedenfalls zulässig ist. Wohl liegt hier kein Fall des § 46 Abs 3 Z 1 1. Tatbestand ASGG, dh ein "Beendigungsstreit" im eigentlichen Sinn vor, weil es nicht um die Umstände und um die Berechtigung der Beendigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses durch Aufkündigung, sondern um die Wirksamkeit der Aufkün... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die mehrfach veröffentlichte (WoBl 1995, 170 = Arb 11.305 = MietSlg 46.575/34), einen ähnlichen Fall betreffende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die auf die scheinbar gegenteiligen vom Revisionswerber erwähnten Entscheidungen (Arb 9206, 10.335) Bezug nimmt und ausführlich begründet ist, reicht hier für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (RIS-Justiz RS0103384). Dass die von der Reinigungspflich... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Reinigung ist als Oberbegriff zu verstehen, die nicht nur Kehren und Waschen umfasst, sondern auch die Entfernung jeglicher mit der Witterung verbundener Ablagerungen auf der Gangoberfläche. Auch der Begriff der "Verschmutzung" ist weit gefasst und umfasst alles, was mit der regelmäßigen und üblichen Benützung verbunden ist. Die Reinigung von Laubengängen von Eis und Schnee ist daher nicht nach § 4 Abs 3 HbG... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Reinigung ist als Oberbegriff zu verstehen, die nicht nur Kehren und Waschen umfasst, sondern auch die Entfernung jeglicher mit der Witterung verbundener Ablagerungen auf der Gangoberfläche. Auch der Begriff der "Verschmutzung" ist weit gefasst und umfasst alles, was mit der regelmäßigen und üblichen Benützung verbunden ist. Die Reinigung von Laubengängen von Eis und Schnee ist daher nicht nach § 4 Abs 3 HbG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach § 20 Z 4 HBG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach Paragraph 20, Ziffer 4, HBG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwi... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 litaHbG §4 Abs3
Rechtssatz: Laubengänge sind als Gänge im Sinne des § 4 Abs 1 Z 1 lit a HbG zu qualifizieren. Sie unterliegen daher nicht dem Abs 3 dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 8 ObA 260/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 ObA 260/94 9 ObA 173/01h Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 173/01h ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 litaHbG §4 Abs3
Rechtssatz: Laubengänge sind als Gänge im Sinne des § 4 Abs 1 Z 1 lit a HbG zu qualifizieren. Sie unterliegen daher nicht dem Abs 3 dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 8 ObA 260/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 ObA 260/94 9 ObA 173/01h Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 173/01h ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Kündigung der Beklagten im Sinne des § 18 Abs. 6 HBG gerechtfertigt erfolgte, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. Februar 1954 Hausbesorgerin für das Haus Wien 21., Hermann Bahrstraße 1-3/Gerichtsgasse 4, dessen Eigentümerin die Beklagte ist. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihr regelmäßig ausgezahltes Hausbesorgerentgelt ab Dezember 1984 einseitig und rechtswidrig um S 2.440,04 brutto monatlich verkürzt, verlangte die Klägerin den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 19.520,32 brutto sA von der Beklagten. Die Beklagte beantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.April 1975 Hausbesorger der Wohnungseigentumsanlage EZ 171 KG Klagenfurt VII mit dem Haus Gabelsbergerstraße 14 sowie der EZ 312 derselben Katastralgemeinde mit den Häusern Fromillerstraße 40 und Gabelsbergerstraße 10 und 12. Die Liegenschaftsverwalterin "K***" Gemeinnützige Kleinsiedlungs- und Wohnbaugenossenschaft für Kärnten reg. Genossenschaft mbH (im folgenden: "K***" hatte mit ihm im Vollmachtsnamen der Wohnungseigentümer die jeweil... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Eine über § 93 Abs 1 StVO hinausgehende Reinigungspflicht und Streupflicht des Hausbesorgers - insbesondere also auch eine Verpflichtung zum Säubern und Bestreuen von Verkehrsflächen innerhalb einer Liegenschaft - kann nur durch besondere Vereinbarung im Sinne des § 4 Abs 3 HbG begründet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 16/74 ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Eine über § 93 Abs 1 StVO hinausgehende Reinigungspflicht und Streupflicht des Hausbesorgers - insbesondere also auch eine Verpflichtung zum Säubern und Bestreuen von Verkehrsflächen innerhalb einer Liegenschaft - kann nur durch besondere Vereinbarung im Sinne des § 4 Abs 3 HbG begründet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 16/74 ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3HbG §12
Rechtssatz: Zu den "Gehsteigen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgelts nach § 7 Abs 5 HbG ... einbezogen sind" im Sinne der Mindestlohntarife gehören jedenfalls auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsflächen im Inneren einer Liegenschaft (Stiegenaufgänge, Zugänge, Verbindungswege und dergleichen). Entscheidungstexte 4 Ob 16/74... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §7StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Der Hausbesorger ist nur in dem sich nach § 93 Abs 1 StVO ergebenden Umfang zum Reinigen und Bestreuen von Gehsteigen verpflichtet; nur diese Arbeiten sind mit dem Entgelt nach § 7 HbG abgegolten. Entscheidungstexte 4 Ob 16/74 Entscheidungstext OGH 23.04.1974 4 Ob 16/74 Veröff: EvBl 1974/264 S 574 = Arb 9206 = SozM IA/e... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3HbG §12
Rechtssatz: Zu den "Gehsteigen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgelts nach § 7 Abs 5 HbG ... einbezogen sind" im Sinne der Mindestlohntarife gehören jedenfalls auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsflächen im Inneren einer Liegenschaft (Stiegenaufgänge, Zugänge, Verbindungswege und dergleichen). Entscheidungstexte 4 Ob 16/74... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §7StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Der Hausbesorger ist nur in dem sich nach § 93 Abs 1 StVO ergebenden Umfang zum Reinigen und Bestreuen von Gehsteigen verpflichtet; nur diese Arbeiten sind mit dem Entgelt nach § 7 HbG abgegolten. Entscheidungstexte 4 Ob 16/74 Entscheidungstext OGH 23.04.1974 4 Ob 16/74 Veröff: EvBl 1974/264 S 574 = Arb 9206 = SozM IA/e... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 litaHbG §20 Z4
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Kündigung oder Entlassung wegen gröblicher Vernachlässigung der Reinigungspflicht kommt es nicht darauf an, ob sich der Hausbesorger an die in § 4 Abs 1 Z 1 lit a HbG angeführten zeitlichen Mindestabstände gehalten hat; entscheidend ist, ob die Reinigung ordentlich, das heißt zweckentsprechend, vorgenommen, der Schmutz tatsächlich entfernt wird. Entscheid... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 litaHbG §20 Z4
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Kündigung oder Entlassung wegen gröblicher Vernachlässigung der Reinigungspflicht kommt es nicht darauf an, ob sich der Hausbesorger an die in § 4 Abs 1 Z 1 lit a HbG angeführten zeitlichen Mindestabstände gehalten hat; entscheidend ist, ob die Reinigung ordentlich, das heißt zweckentsprechend, vorgenommen, der Schmutz tatsächlich entfernt wird. Entscheid... mehr lesen...