Begründung: Die Klägerin war ab 1. 10. 1999 bei der Beklagten beschäftigt und betreute zwei im Eigentum der Beklagten stehende Wohnhausanlagen (die zweite erst ab 1. 5. 2000) in F*****. Der Monatsverdienst der Klägerin betrug ATS 9.200 (EUR 668,59), ab 1. 5. 2000 weitere ATS 3.200 (EUR 232,55). In den beiden zugrundeliegenden Arbeitsverträgen vom 1. 10. 1999 und 20. 4. 2000 wurde die Klägerin als "Haussprecher" bezeichnet. Tatsächlich war sie mit den im Ersturteil näher bezeichnet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 1978 Hausbesorgerin im Haus ***** in *****; sie bewohnt die Wohnung top Nr 9 als Dienstwohnung. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Einbringung der Aufkündigung Mehrheitseigentümerin (531/908 Anteile) der Liegenschaft, die im (schlichten) Miteigentum der Klägerin sowie einiger Wohnungseigentumsbewerber stand. Nachdem ein Sohn der Beklagten in einem anderen Gerichtsverfahren ausgesagt hatte, dass seine Mutter lediglich die „leichten" Arbeit... mehr lesen...
Norm: HbG §2HbG §4
Rechtssatz: Nach dem Gesetz (§ 4 Abs 1 HbG) besteht keine höchstpersönliche Reinigungspflicht des Hausbesorgers. Er kann vielmehr die Reinigung des Hauses unter seiner Verantwortlichkeit durch Dritte durchführen lassen. Entscheidungstexte 9 ObA 128/05x Entscheidungstext OGH 24.10.2005 9 ObA 128/05x Beisatz: Wenn das HbG anordnet, dass dem Hausbesorger „die Sor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte das mit der Beklagten bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis mit der
Begründung: auf, die Beklagte habe ihre Dienstobliegenheiten vernachlässigt. Die Beklagte erhob gegen diese gerichtliche Kündigung Einwendungen, bestritt das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und beantragte, die Kündigung aufzuheben. Der Kläger konkretisierte den Kündigungsgrund in der Weise, daß die Klägerin die Reinigung des Stiegenhauses, des Hauseingangstores und der Sti... mehr lesen...
Norm: HbG §1 Abs1 litbHbG §4HbG §7
Rechtssatz: Die Bestellung des Hausbesorgers kann auf einzelne Teile des Hauses beschränkt, bzw können einzelne Teile (zB solche die Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit dienen) ausgenommen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 2/76 Veröff: EvBl 1976/216 S 436 = Arb 9459 ... mehr lesen...
Norm: HbG §3HbG §4HbG §16
Rechtssatz: Die mit der Tätigkeit eines Hausbesorgers verbundenen, in §§ 3 und 4 HbG gesetzlich umgrenzten Pflichten, die nur eine beschränkte Anwesenheit im Haus erfordern (vgl § 4 Abs 4 HbG), schließen die Möglichkeit nicht aus, daneben einer anderen Beschäftigung nachzugehen. (Es handelt sich hier um eine Strafsache wegen § 1 Abs 2 USchG). Entscheidungstexte 10 Os... mehr lesen...