Norm
HbG §3Rechtssatz
Die mit der Tätigkeit eines Hausbesorgers verbundenen, in §§ 3 und 4 HbG gesetzlich umgrenzten Pflichten, die nur eine beschränkte Anwesenheit im Haus erfordern (vgl § 4 Abs 4 HbG), schließen die Möglichkeit nicht aus, daneben einer anderen Beschäftigung nachzugehen. (Es handelt sich hier um eine Strafsache wegen § 1 Abs 2 USchG).Die mit der Tätigkeit eines Hausbesorgers verbundenen, in Paragraphen 3 und 4 HbG gesetzlich umgrenzten Pflichten, die nur eine beschränkte Anwesenheit im Haus erfordern vergleiche Paragraph 4, Absatz 4, HbG), schließen die Möglichkeit nicht aus, daneben einer anderen Beschäftigung nachzugehen. (Es handelt sich hier um eine Strafsache wegen Paragraph eins, Absatz 2, USchG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0062879Dokumentnummer
JJR_19710511_OGH0002_0100OS00064_7100000_001