Begründung: Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin von 910/8930 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Mit diesen Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an der Garage 1 verbunden. Die Antragsgegnerin verwaltet diese Liegenschaft. Die weiteren Verfahrensparteien sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. Die Hausbesorgertätigkeiten werden von der Miteigentümerin Rosemarie G***** seit dem Jahr 1990 verrichtet... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger nach freiwilliger Aufgabe seiner Dienstwohnung ein (vertraglicher) Bestandschutz im Sinn des § 18 Abs 6 HBG zukommt, zutreffend verneint und demzufolge ebenso zutreffend die beendende Wirkung einer selbst unberechtigten Entlassung, soferne diese wirksam ausgesprochen wurde, anerkannt. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO... mehr lesen...
Norm: HbG §18 WEG 2002 §20 WEG 2002 § 20 heute WEG 2002 § 20 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 222/2021 WEG 2002 § 20 gültig von 01.01.2022 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 222/2021 WEG 2002 § 20 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcHBG §18HBG §22WEG §17 ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018
Rechtssatz:
Ist bei der Aufkündigung eines Hausbesorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Unwirksamkeit der Kündigungen zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage der Unwirksamkeit der Kündigungen zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Er... mehr lesen...
Norm: HbG §18
Rechtssatz:
Eine Teilkündigung ist in bezug auf das einheitliche Hausbesorgerdienstverhältnis unzulässig.
Entscheidungstexte 9 ObA 279/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 279/89 Veröff: ecolex 1990,154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0061258 Dokumentn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Soweit sich die Rekurswerberin auf die Entscheidung IndS 1980, 1167 = Arb. 9.773 = EvBl. 1979/133 = MietSlg. 31.525/16, ImmZ 1979, 139 = RdA 1981, 39 (mit zustimmender Besprechung von Welser-Czermak) beruft, ist ihr zu entgegnen, daß dort lediglich ausgesprochen wurde, daß der Hausverwalter das... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DHbG §11HbG §18HbG §22WEG §17 ZPO §235 Abs5 B1 ABGB § 837 heute ABGB § 837 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten in ihrer "Kündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses mit Dienstwohnung" näher konkretisierte Kündigungsgründe im Sinne des § 18 Abs 6 lit c und d HBG geltend und brachten vor, daß sie das Dienstverhältnis zur Beklagten als Hausbesorgerin des Hauses Vösendorf, Ortsstraße 158, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 30.9.1986 gerichtlich aufkündigen ("Dienstverhältnis samt Dienstwohnung"). Sie beantragten, "der Kündigungsge... mehr lesen...
Norm: HbG §18 ZPO §562 ff A ZPO § 562 heute ZPO § 562 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 ZPO § 562 gültig von 01.05.1983 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Für ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 ZPO §562 ff B ZPO § 562 heute ZPO § 562 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 ZPO § 562 gültig von 01.05.1983 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
In de... mehr lesen...
Norm: HbG §18 ZPO §562 ff D ZPO §572 ZPO § 562 heute ZPO § 562 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 ZPO § 562 gültig von 01.05.1983 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 572 h... mehr lesen...
Norm: HbG §18HbG §22HbG §28
Rechtssatz:
Da es dem Hausbesorger jedenfalls freistehen muß, das Dienstverhältnis seinerseits durch Aufkündigung zu lösen, kann es nicht zweifelhaft sein, daß auch eine einvernehmliche Auflösung des Hausbesorgerdienstverhältnisses rechtlich möglich ist.
Entscheidungstexte 4 Ob 52/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 52/72 Veröff: ... mehr lesen...