RS OGH 1993/1/13 9ObA316/92

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Veröffentlicht am 13.01.1993
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Norm

ZPO §1 Ac
HBG §18
HBG §22
WEG §17

Rechtssatz

Ist bei der Aufkündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses durch die Mehrheit der Miteigentümer eine Wohnungseigentümerin auch Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage, wird dadurch weder ihre aktive Klagelegitimation noch die der übrigen Kläger beeinträchtigt, da es durch dieses Zusammenwirken nicht zu einer "parallelen Geschäftsführung" durch Verwaltung und Miteigentümer gekommen ist, sondern zu einem gemeinsamen Vorgehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0035007

Dokumentnummer

JJR_19930113_OGH0002_009OBA00316_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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