Entscheidungen zu § 13 Abs. 5 HbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1988/1/13 9ObA180/87

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß die der Klägerin vertraglich zugestandene Hausbesorgerdienstwohnung - wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat - gemäß § 18 Abs 6 und § 22 Abs 1 HBG nur gerichtlich aufgekündigt werden kann, und zwar auch dann, wenn die Wohnungsbedürfnisse der Klägerin bereits ande... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1988

RS OGH 1983/4/12 4Ob20/82 (4Ob21/82), 9ObA180/87, 9ObA104/06v

Norm: HbG §13 Abs5HbG §18 Abs6HbG §22 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Hausbesorger eine schriftliche Verzichtserklärung im Sinne des § 13 Abs 5 HbG nicht abgegeben haben, kommen ihnen die - zwingenden (§ 28 HbG) - Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 18 Abs 6, 22 Abs 1 HbG ohne Rücksicht darauf zugute, ob ihre Wohnbedürfnisse möglicherweise bereits anderweitig gedeckt sind. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1983

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