Norm
HbG §13 Abs5Rechtssatz
Wenn die Hausbesorger eine schriftliche Verzichtserklärung im Sinne des § 13 Abs 5 HbG nicht abgegeben haben, kommen ihnen die - zwingenden (§ 28 HbG) - Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 18 Abs 6, 22 Abs 1 HbG ohne Rücksicht darauf zugute, ob ihre Wohnbedürfnisse möglicherweise bereits anderweitig gedeckt sind.Wenn die Hausbesorger eine schriftliche Verzichtserklärung im Sinne des Paragraph 13, Absatz 5, HbG nicht abgegeben haben, kommen ihnen die - zwingenden (Paragraph 28, HbG) - Kündigungsschutzbestimmungen der Paragraphen 18, Absatz 6, 22, Absatz eins, HbG ohne Rücksicht darauf zugute, ob ihre Wohnbedürfnisse möglicherweise bereits anderweitig gedeckt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0063068Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0040OB00020_8200000_005