Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der BF wurde am 02.12.2021 mit Beschluss der Stellungskommission des MilKdo NIEDERÖSTERREICH (MilKdo) für tauglich befunden. Der Niederschrift, die vom BF unterschrieben wurde, ist zu entnehmen, dass der BF über die Möglichkeit des Zivildienstes informiert wurde und keine Zivildiensterklärung abgegeben hat (AS 23). 2. Am 15.02.2024 (erster Tag der Abholung nach Hinterlegung – AS 131) hat er den in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde erstmals am 03.02.2015 mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten für tauglich befunden. 2. Am 03.12.2022 übermittelte der BF per E-Mail ein vollständig ausgefülltes aber nicht unterschriebenes Formular einer Zivildiensterklärung. Ergänzend teilte er mit, dass die Zivildiensterklärung für den Fall gelte, dass er nach der Reevaluation seiner Tauglichke... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 23.11.2018 für tauglich befunden. Am 15.10.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.04.2021 zugestellt. Mit Schreiben vom 19.10.2020 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Darin erklärte der Beschwerdeführer, er befinde sich derzeit in einer Lehre,... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 16.10.2019 für tauglich befunden. Am 29.07.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 11.01.2021 zugestellt. Mit Schreiben vom 22.08.2020 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Weiters erklärte der Beschwerdeführer, er müsse den Einber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 25.11.2019 wurde festgestellt, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11.11.2019 die Zivildiensterklärung nicht eintreten lassen hat. Begründend angeführt wurde, dass der Beschwerdeführer die Zivildiensterklärung erst nach Zustellung des Einberufungsbefehls eingereicht hat. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer wurde am XXXX für tauglich befun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 15.11.2017 für "tauglich" zum Wehrdienst befunden. Anlässlich der Stellung brachte der BF keine Zivildiensterklärung ein. 2. Am 11.10.2018 versuchte das MilKdo NÖ dem BF einen Einberufungsbefehl (EB GWD A XXXX ) für den Grundwehrdienst (beginnend mit 01.04.2019) zuzustellen. Da der BF an der Abgabestelle nicht anwesend war, wurde dieser am Postamt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 22.02.2017 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten und auch vom BF eigenhändig unterfertigten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bisheriges Verfahren Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom XXXX wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 07.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zugestellt. Der Termin zur Einberufung wurde in der Folge mit Bescheid vom 10.10.2017 abgeändert. Diese ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bisheriges Verfahren Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 19.11.2015 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Punkt 3. des darüber abgefassten Protokolls wurde unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 17.11.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 06.10.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pkt. 3. des darüber abgefas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 21.08.2007 für "Tauglich" befunden. Am 25.07.2017 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. P1028962/24-MilKdoT/Kdo/ErgAbt/2017, ein Einberufungsbefehl für den 01.10.2018 bis 31.03.2019 zugestellt. Mit Schreiben vom 13.11.2017 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.11.2015 für "Tauglich" befunden. Am 11.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 2752 Kdo&StbKp/JgB23, ein Einberufungsbefehl für den 08.01.2018 bis 07.07.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.09.2017 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom 18... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 09.02.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wurde unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben hat. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 06.03.2014 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wurde unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben hat. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.09.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde erstmals mit Beschluss der Stellungskommission vom 04.09.2015 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 04.07.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pkt. 3. des darüber abgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der Zivildienstserviceagentur Mit rechtskräftigem Bescheid der Stellungskommission vom 08.10.2014, Zl. 1441 I 2019 V /96/03/03/81, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Mit rechtskräftigem Bescheid der Stellungskommission vom 08.10.2014, Zl. 1441 römisch eins 2019 römisch fünf /96/03/03/81, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 01.09.2016 wurde der Einberufungsbe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.04.2017 Norm: ZDG §1 Abs2 ZDG §5a Abs1 Z3 ZDG § 1 heute ZDG § 1 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 208/2022 ZDG § 1 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde erstmals mit Beschluss der Stellungskommission vom 16.05.2013 für tauglich befunden. Mit Beschluss vom 09.11.2015 erfolgte eine neuerliche Tauglichkeitsfeststellung. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 25.04.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 14.01.2015 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Bescheid/Einberufungsbefehl (zugestellt durch Hinterlegung am 24.07.2015) des Militärkommandos (MilKdo) wurde er zum Antritt seines Grundwehrdienstes mit 02.11.2015 einberufen. 3. Am 08.08.2015 (eingelangt beim MilKdo am 14.08.2105) gab der BF eine Zivildiensterklärung mit dem dafür ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 18.06.2013 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Bescheid/Einberufungsbefehl (EB)vom 13.07.2015 (zugestellt durch Hinterlegung am 17.07.2015) wurde er durch das zuständige Militärkommando (MilKdo) zum Antritt seines Grundwehrdienstes mit 11.01.2016 einberufen. 3. Am 02.08.2015 (eingelangt beim MilKdo am 03.08.2105) gab der BF eine Zivildiensterk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 18.06.2013 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Bescheid/Einberufungsbefehl (EB)vom 13.07.2015 (zugestellt durch Hinterlegung am 17.07.2015) wurde er durch das zuständige Militärkommando (MilKdo) zum Antritt seines Grundwehrdienstes mit 11.01.2016 einberufen. 3. Am 02.08.2015 (eingelangt beim MilKdo am 03.08.2105) gab der BF eine Zivildiensterk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission Tirol vom 03.04.2013 für "Tauglich" befunden. Am 21.04.2015 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 2652 PzGrenB 3 ein Einberufungsbefehl für den 05.10.2015 zugestellt. Mit Schreiben vom 22.05.2015 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom 22.05.2015 gab der Beschwerdeführer eine Zivildie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 06.10.2011 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Am 08.11.2013 erhielt der BF seinen Einberufungsbefehl (EB) für den Antritt seines Grundwehrdienstes mit 05.05.2014. 3. Am 13.12.2013 gab der BF eine Zivildiensterklärung ab. 4. Mit Bescheid vom 13.01.2014, XXXX wurde von der ZIVILDIENSTSERVICEAGENTUR (ZISA) festgestellt, dass die oa. Zivildiensterkl... mehr lesen...