Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 07.11.2019 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 2. Am Freitag den 26.02.2021 (Datum des Postaufgabestempels) brachte der Beschwerdeführer beim Militärkommando Steiermark mit ausgefülltem Formblatt eine Zivildiensterklärung ein. 3. Am Montag den 01.03.2021 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark nachweislich zugestellt. 4. Mit dem bekämpft... mehr lesen...