Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Nach festgestellter Wehrdiensttauglichkeit gab der nunmehrige, am XXXX geborene nunmehrige Beschwerdeführer am 09.03.2025 eine Zivildiensterklärung ab. 1. Nach festgestellter Wehrdiensttauglichkeit gab der nunmehrige, am römisch 40 geborene nunmehrige Beschwerdeführer am 09.03.2025 eine Zivildiensterklärung ab. Mit rechtskräftigem Bescheid der Zivildi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des BF wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.06.2010 festgestellt. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 23.06.2010 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (BF) mit 10.06.2010 festgestellt. 2. In der Folge wurde der BF zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes von 01.01.2012 bis 30.09.2012 (Dienstantritt 02.01.2012)... mehr lesen...