Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Nach festgestellter Wehrdiensttauglichkeit gab der nunmehrige, am XXXX geborene nunmehrige Beschwerdeführer am 09.03.2025 eine Zivildiensterklärung ab. 1. Nach festgestellter Wehrdiensttauglichkeit gab der nunmehrige, am römisch 40 geborene nunmehrige Beschwerdeführer am 09.03.2025 eine Zivildiensterklärung ab. Mit rechtskräftigem Bescheid der Zivildi... mehr lesen...