Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 17 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1989 die Wohnbeihilfe "wegen eingetretener Änderungen" ab 1. November 1990 eingestellt. Der Begründung: dieses Bescheides lassen sich als Grundlagen für die Berechnung der Wohnbeihilfe entnehmen, daß der Haushalt der Beschwerdeführerin aus zwei Personen besteht sowie daß das Familieneinkommen S 17.625,50, die tatsächliche Wohnungsgröße 76,12 m2 un... mehr lesen...
Index: L83006 Wohnbauförderung Steiermark
Norm: WFG Stmk 1989 §2 Abs10 litb;
Rechtssatz: Das Prinzip, wonach auch Unterhaltszahlungen als Einkommen der einzelnen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus § 2 Z 10 lit b Stmk WohnbauförderungsG 1989. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991060100.X03 ... mehr lesen...
Index: L83006 Wohnbauförderung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;B-VG Art7 Abs1;WFG Stmk 1989 §2 Abs10 litb;
Rechtssatz: Jenen Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, trifft ebenfalls die Verpflichtung zur Reichung von Unterhalt (als Naturalunterhalt). Insoweit bestehen daher seitens des Verwaltungsgerichtshofes auch k... mehr lesen...