Entscheidungen zu § 2 Abs. 10 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/10 91/06/0100

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 17 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1989 die Wohnbeihilfe "wegen eingetretener Änderungen" ab 1. November 1990 eingestellt. Der Begründung: dieses Bescheides lassen sich als Grundlagen für die Berechnung der Wohnbeihilfe entnehmen, daß der Haushalt der Beschwerdeführerin aus zwei Personen besteht sowie daß das Familieneinkommen S 17.625,50, die tatsächliche Wohnungsgröße 76,12 m2 un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.1991

RS Vwgh 1991/10/10 91/06/0100

Index: L83006 Wohnbauförderung Steiermark
Norm: WFG Stmk 1989 §2 Abs10 litb;
Rechtssatz: Das Prinzip, wonach auch Unterhaltszahlungen als Einkommen der einzelnen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus § 2 Z 10 lit b Stmk WohnbauförderungsG 1989. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991060100.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1991

RS Vwgh 1991/10/10 91/06/0100

Index: L83006 Wohnbauförderung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;B-VG Art7 Abs1;WFG Stmk 1989 §2 Abs10 litb;
Rechtssatz: Jenen Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, trifft ebenfalls die Verpflichtung zur Reichung von Unterhalt (als Naturalunterhalt). Insoweit bestehen daher seitens des Verwaltungsgerichtshofes auch k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1991

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