RS Vwgh 1991/10/10 91/06/0100

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Index

L83006 Wohnbauförderung Steiermark

Norm

WFG Stmk 1989 §2 Abs10 litb;

Rechtssatz

Das Prinzip, wonach auch Unterhaltszahlungen als Einkommen der einzelnen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus § 2 Z 10 lit b Stmk WohnbauförderungsG 1989.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060100.X03

Im RIS seit

10.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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