Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 DG

Verwaltungsgerichtshof

68 Dokumente

Entscheidungen 61-68 von 68

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/17 92/11/0065

Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen (unter denen sich entgegen dem § 28 Abs. 5 VwGG keine Ausfertigung oder Kopie des angefochtenen Bescheides befindet) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Wehrpflicht wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. September 1991 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Zivildienstgesetze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1992

RS Vwgh 1992/3/17 92/11/0065

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §68 Abs1;VwGG §41 Abs1;WehrG 1990 §35 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs4;ZDG 1986 §6 Abs5;
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht nach dem ZDG rechtskräftig abgewiesen, so ist - ungeachtet einer dagegen erhobenen VfGH-Beschwerde - ein Einberufungsbefehl zulässi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0070

Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Seine Dienststelle ist die Stabskompanie des Landwehrstammregimentes n in K. Der Beschwerdeführer nahm in seiner Funktion als Personalsachbearbeiter der Stabskompanie des Jägerbataillons n1 in der Zeit vom 31. August 1989 bis zum 9. September 1989 an einer Truppenübung in Sarasdorf und am Truppenübungsplatz Allensteig teil und hatte dabei das Personalmeldesys... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0020 2 Stammrechtssatz Schuldhaft verletzt der Soldat seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 90/09/0020

Der Beschwerdeführer leistet als Zeitsoldat (§ 32 WehrG) Wehrdienst und führt den Dienstgrad Wachtmeister (§ 10 Abs. 1 Z. 3 WehrG). Seine Dienststelle ist die 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments n1 in A. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Einheitskommandant der 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments n1 den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 14. November 1989 schuldig gesprochen, er hätte am 9. Oktober 1989 als Wachkommandan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0020

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs4; Beachte Besprechung in ÖffD 1990/9;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt der Soldat seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen),... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/12/0004

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde K; bis zu seiner mit 31. Dezember 1987 erfolgten Ruhestandsversetzung leitete er die interne Abteilung des Krankenhauses dieser Stadt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 11. Jänner 1988 wurde die Bemessungsgrundlage für den Ruhegenuß des Beschwerdeführers festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung mit der Begründung: , daß er in den... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0004

Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;GdBDO NÖ 1976 §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/12/0005
Rechtssatz: Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

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