Norm: 11.StVDG §3
Rechtssatz:
Die in § 3 des 11.StVDG vorgesehene Verlassenschaftsabhandlung ist nur dann einzuleiten, wenn ein Verlassenschaftsverfahren nach dem Entschädigungsberechtigten noch nicht stattgefunden hat. Die in Paragraph 3, des 11.StVDG vorgesehene Verlassenschaftsabhandlung ist nur dann einzuleiten, wenn ein Verlassenschaftsverfahren nach dem Entschädigungsberechtigten noch nicht stattgefunden hat.
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Norm: AußStrG §9 E8 AußStrG §178 11.StVDG §3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 178 heute AußStrG § 178 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2024 ... mehr lesen...
Norm: VermVertr Österreich - BRD Art18VermVertrDG §1VermVertrDG §3VermVertrDG §11 Abs2 litaWBG §3WBG §16WBG §201.StVDG §451.StVDG §46
Rechtssatz:
Zur Parteistellung der deutschen natürlichen Person, für die angemeldet wurde, im Wertpapierbereinigungsverfahren. Für noch anhängige Bereinigungsverfahren wurde die Zusammenfassung der Entscheidung gemäß § 16 Abs 2 WBG einerseits und im Sinn des § 1 Abs 3 VermVertrDG andererseits in einem ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E811.StVDG §3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Der Finanzprokuratur steht das Rekursrecht gegen die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichtes, durch die der Entschädigungsanspruch im Sinne des § 3 der 11. StVDG einer bestimmten Person ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §21 ff11.StVDG §3 AußStrG § 21 heute AußStrG § 21 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Nichtigkeit eines unter Berufung auf § 3 des 11. StVDG durchgeführten Verlassenschaftsverfahrens, wenn der Erblasser niemals österreichischer Staatsbürger war. Nichtigkeit eines unter Beru... mehr lesen...