Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Erstbeklagte, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, betreiben den Handel mit Teppichen. Gegen Ende des Jahres 1988 bot der Geschäftsführer der Klägerin der Margarete F*** an deren Wohnsitz in Schörfling, Unterachmann Nr. 9, neben einem weiteren Teppich einen türkischen Knüpfteppich "Hereke" um 25.000 S zum Kauf an; dabei stellte er ihr frei, sich die Sache noch zu überlegen und die Teppiche durch einen Fachm... mehr lesen...
Norm: UWG §6 Abs2 UWG § 6 heute UWG § 6 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 6 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
Ein Gutachten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft g... mehr lesen...
Norm: UWG §6 Abs2 UWG § 6 heute UWG § 6 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 6 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 6 Abs 2 UWG schränkt auf die §§ 2, 3 un... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, "die Vorbereitung der unrichtigen Angabe, bei der von ihm erzeugten und vertriebenen Salami handle es sich um eine aus Ungarn importierte Salami unter gleichzeitiger Verwendung von Schleifen auf dieser Wurstware mit den Farben Rot-Weiß-Grün, ohne deutliche Kennzeichnung als inländisches Erzeugnis, zu unterlassen"; weiters wird die Berechtigung zur Veröffentlichung des Urteils in zwei österreichischen Tageszeitungen begehrt. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2 UWG §6 Abs2 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Die Klägerin, ein ungarisches Außenhandelsunternehmen, besitzt das ausschließliche Recht, Wein aus Ungarn zu exportieren. Sie behauptet, den aus Erlau, ungarisch Eger, stammenden Rotwein ausschließlich an die Weingroßhandlung L. & K. zu liefern, die ihn dann in Flaschen fülle und weiter verkaufe. Der Beklagte verkaufe unter der Bezeichnung "Erlauer Rotwein", und "Erlauer Stierblut" einen nicht aus der Gegend von Erlau stammenden Rotwein, wobei er den letztgenannten Wein in Flasc... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b UWG §6 Abs2 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 UWG § 6 heute UWG § 6 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 ... mehr lesen...