Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Nichteinleitungsbeschluss vom 18.08.2014, GZ: 5-DKfBuL/14, hat die DISZIPLINARKOMMISSION FÜR BEAMTE UND LEHRER BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT beschlossen, gegen ADir XXXX , BA, gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren aufgrund Verjährungsverfolgung nicht einzuleiten. Diesem war mit Disziplinaranzeige vom 28.07.2014 vorgeworfen worden, mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.02.2014 erstattete der Leiter XXXX (im Folgenden XXXX) als dafür zuständige Dienstbehörde nach § 46 des Wehrgesetzes 2001 eine Disziplinaranzeige gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden BF) an die belangte Behörde. Hinsichtlich des der Anzeige zugrunde liegenden Sachverhaltes wurde folgendes ausgeführt (wörtlich): 1. Am 17.02.2014 erstattete der Leiter römisch 40 (im Folgenden römisch 40 ) als dafü... mehr lesen...