Norm: WGG §23 Abs2 WGG §28 Abs3 WGG §39 Abs3 WGG Art. 1 § 23 heute WGG Art. 1 § 23 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2015 WGG Art. 1 § 23 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WGG... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 10.5.1985 im Einvernehmen geschieden. Im pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge für den Minderjährigen dem Vater voll zusteht, der auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen wird. Mit Beschluß vom 14.6.1994 wurde dem Vater gemäß § 176 Abs 1 ABGB die Obsorge entzogen und der Jugendwohlfahrtsträger ***** gemäß §§ 187, 213 ABGB zum Amtsvormund bestellt. Seit 7.7... mehr lesen...