Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank schloss im Jahr 2002 mit einem Verbraucher einen Hypothekarkredit über 44.000 EUR. Der Vertrag enthielt eine Zinsgleitklausel, die Rückzahlung sollte in 300 Monatsraten erfolgen. Nach den Geschäftsbedingungen der Beklagten stand dem Kreditnehmer das Recht zu, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Für diesen Fall war eine „Vorfälligkeitsgebühr" vorgesehen, die nach folgender Formel zu berechnen war: Kreditbetrag mal 5 % mal Restlaufzeit durch ... mehr lesen...
Norm: BWG §33 Abs8 VKrG §16 HIKrG §20 BWG § 33 heute BWG § 33 gültig ab 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2025 BWG § 33 gültig von 21.03.2016 bis 17.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2015 BWG § 33 gültig von 11.06.2010 ... mehr lesen...