Entscheidungsgründe: Der deutsche Staatsbürger Herbert Sch***** eröffnete am 20. 9. 2006 in einer Filiale der beklagten Bank ein legitimiertes Kapitalsparbuch zu Kontonummer ***** unter der Bezeichnung „Kunde 6*****" mit einer Einlage von 1.850.000 EUR und einer Laufzeit vom 20. 9. 2006 bis 20. 9. 2007. Bei Einhaltung der vollen Laufzeit wurden 3,25 % Zinsen p.A. vereinbart. Das Sparbuch ist in Händen der Klägerin, der auch das vereinbarte Losungswort bekannt ist. Am 11. 4. 2007 ve... mehr lesen...
Norm: BWG §32 Abs4 Z2 BWG §40 Abs1 BWG § 32 heute BWG § 32 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016 BWG § 32 gültig von 01.07.2010 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2010 BWG § 32 gültig von 01.01.2002 bis ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank hat dem Kläger, einem in Bregenz wohnhaften Hilfsarbeiter, im August 2001 für eine ihr von ihm - nach einem Lottogewinn - in der Höhe von ATS 7,881.996,-- überlassene Spareinlage zu Konto Nr ***** ein auf seinen Namen lautendes und durch ein Losungswort gesichertes Sparbuch ausgestellt, welches über Ersuchen des Klägers vorerst von der Beklagten in Verwahrung genommen wurde. In diesem Sparbuch waren folgende - auszugsweise wiedergegebene - „Bestimmung... mehr lesen...
Norm: BWG §32 Abs4 Z2 BWG § 32 heute BWG § 32 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016 BWG § 32 gültig von 01.07.2010 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2010 BWG § 32 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank stand mit einer Gruppe von Beteiligungsgesellschaften in verschiedenen im einzelnen festgestellten Geschäftsbeziehungen und Beteiligungsverhältnissen. Eine dieser Beteiligungsgesellschaften gab im Jahre 1996 eine Anleihe zu einem Zinssatz von 8 % und der Endfälligkeit 26. 11. 2000 mit 20 auf Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 1 Mio S aus. Diese 20 Teilschuldverschreibungen wurden nach den Anleihebedingung... mehr lesen...
Begründung: Der deutsche Unternehmer Dr. Peter K***** war seit 1986 im Zusammenhang mit der Finanzierung großer Bauprojekte mit Darlehensvolumina bis zu mehreren 100 Mio DM Darlehensnehmer bei der Beklagten, Filiale R*****, deren Filialleiter damals Josef S***** war. Josef S***** vermittelte Dr. K***** den Eindruck eines seriösen Bankers. Bereits im Jahr 1988 bat Josef S***** Dr. K***** um finanzielle Hilfe, welche dieser unter Hinweis auf eigene fehlende Mittel ablehnte. Josef S*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem am 3.8.1990 verstorbenen Josef M***** war ein Verlassenschaftsverfahren anhängig. Die Klägerin als einziges Kind des Verstorbenen konnte von dem vom Abhandlungsgericht als Gerichtskommissär beauftragten Notar erst im Mai 1991 ausfindig gemacht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein Verlassenschaftskurator bestellt. Kurz nach Einleitung der Verlassenschaftsabhandlung wurden dem Gerichtskommissär von der Schwägerin des Verstorbenen ein Bargeldbetrag, S... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 B ABGB §1393 Satz2 D ABGB §1393 Satz3 DKWG 1979 §18 BWG §31 BWG §32 Abs4 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1393 heute ABGB § 1393 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wandte sich zu Beginn seiner Maklertätigkeit - zuerst noch als Einzelkaufmann, später dann als Geschäftsführer der am 8. April 1987 in das Firmenbuch eingetragenen zweitklagenden Partei - an die beklagte Partei und bot dieser an, anonyme Wertpapierkunden zu bringen. Dabei erkundigte er sich, wie das funktionieren könne. Ein Mitarbeiter der beklagten Partei legte ihm in diesem Zusammenhang dar, es würden ein „normales Sparbuch“ und ein dazu gehör... mehr lesen...