Entscheidungen zu § 30 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1956/5/2 2Ob26/56, 7Ob340/56

Norm: MG §7 BMG §8WWG §30
Rechtssatz: Bei dem MG unterliegenden Wohnungen ist § 30 WWG sinngemäß dahin anzuwenden, daß die Bestimmungen der §§ 7 und 8 MG auch in dem Falle Anwendung finden, daß die Reparatur eines Kriegsschadens des Hauses ohne Fondshilfe erfolgt ist, obwohl der Gewährung der Fondshilfe § 17 lit d WWG nicht entgegengestanden wäre und in einer Wohnung, die hinsichtlich der Mietzinsbildung dem MG unterliegt, ein Kriegsschaden lan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1956

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