Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist die obsorgeberechtigte Mutter zweier minderjähriger ehelicher Kinder. Aufgrund des Verdachts von Gewalt in der Familie und des sexuellen Missbrauchs durch den Kindesvater wurden die Kinder am 20. Dezember 2005 vom Amt der Jugendwohlfahrt der Stadt Innsbruck als Jugendwohlfahrtsträger (im Folgenden: Jugendwohlfahrtsträger) zwangsweise abgenommen und vorübergehend in einem Kinderheim untergebracht. römisch eins. 1. D... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art129a Abs1 Z2 ABGB §215 idF Kindschaftsrechts-ÄnderungsG - KindRÄG, BGBl 162/1989, und Kindschaftsrechts-ÄnderungsG 2001 - KindRÄG 2001, BGBl I 135/2000 EMRK Art2, Art8 JWG §26 Abs2 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über An... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Bescheid VfGG §19 Abs3 Z2 lita JWG §26 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das BG vom 9. April 1954, BGBl. 99, womit Grundsätze über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge aufgestellt und unmittelbar anzuwendende Vorschriften über die Jugendwohlfahrt erlassen werden (Jugendwohlfahrtsgesetz - JWG), enthält in seinem zweiten Teil als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht Vorschriften über die Amtsvormundschaft (§§16 - 20), die sonstige Mitwirkung der Bezirksverwaltungsbehörde bei den Aufgaben des Vormundschaftsge... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität JWG §26 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geä... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführer sind minderjährig (geboren 1970 und 1971). Sie wurden am 21. Februar 1979 gegen den Willen ihrer - bis dahin - erziehungsberechtigten ehelichen Eltern vom Magistrat der Stadt Wien in die Beobachtungsstation der Kinderübernahmsstelle der Stadt Wien eingewiesen. Seit 2. Juli 1979 bis zur Gegenwart sind sie im Kinderheim der Stadt Wien-Hohe Warte untergebracht. Der Magistrat der Stadt Wien-Bezirksjugendamt für den 15. Bezirk stellte am 23. Feb... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt AußStrG §12 JWG §26 Abs2 JWG §34 Abs5 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...