Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß die Unterbringung der Kranken Helene L***** im geschlossenen Bereich des Landesnervenkrankenhauses Hall i.T. für die Dauer von einem Monat ab dem Beginn der Unterbringung, also bis zum 5. 3. 1991, zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluß den dagegen erhobenen Rekurs der Kranken, vertreten durch den Patientenanwalt, zurück. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklär... mehr lesen...
Begründung: Am 17.11.1987 stellte der Magistrat der Stadt St. Pölten den Antrag, hinsichtlich der am 15.11.1987 geborenen Sabrina F*** gemäß § 26 Abs 2 JWG die unter einem verfügte sofortige Unterbringung dieses Kindes in einem von der Jugendhilfe auszuwählenden Heim oder an einem Pflegeplatz zu genehmigen und ein Ausfolgeverbot zu erlassen, das auch das Krankenhaus St. Pölten betreffen solle, wo sich das Kind derzeit noch aufhalte. Die Eltern Herbert und Evelyne F*** sprachen ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden pflegebefohlenen Knaben sind Zwillinge. Sie kamen am 2. Februar 1987 zur Welt. Ihre Eltern hatten am 15. November 1974 geheiratet. Zur Zeit der Geburt der Zwillinge standen die Mutter im 31., der Vater im 47. Lebensjahr. Eine im August 1975 geborene Schwester der Zwillinge wächst in einer Pflegefamilie heran. Die Wohnverhältnisse der Eltern sind überaus beengt. Das Einkommen der Eltern beschränkt sich auf Leistungen des Arbeitsamtes an Notstandshilfe. Ber... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 EO §378 A EO §379 JWG §26 Abs2 AußStrG § 12 heute AußStrG § 12 gültig ab 01.01.2005 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Am 14. Februar 1986 wurden die drei Kinder vom Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk im Zentralkinderheim der Stadt Wien untergebracht. Am 21. Februar 1986 beantragte das Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe hinsichtlich der drei Kinder gemäß § 26 Abs.2 JWG. Zur
Begründung: wurde im wesentlichen vorgebracht, die Kinder würden laut Mitteilung von Hausbewohnern mißhandelt; von Sozialarbeitern sowie im Städtischen Kindertages... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 1 U 28/84 des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund einer Anzeige des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz und nach Erhebungen des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark beantragte die Staatsanwaltschaft am 29.Dezember 1983 beim Bezirksgericht für Strafsachen Graz die Bestrafung des am 9.Mai 1923 geborenen Vieh- und Fleischhändlers Emmerich S*** sen und des am 14. März 1950 geborenen Fleischhaue... mehr lesen...
Norm: ViehWG 1976 §26 Abs2ViehWG 1983 §27 Abs2
Rechtssatz:
Eine - wenngleich den Bestimmungen des Accordino-Abkommens vom 12.05.1949, BGBl 1957/125 zuwider stattfindende - Verbringung im Zollinland fällt nicht unter den Tatbestand, es sei denn, daß schon der Import der Ware unter Umständen erfolgte, die zumindest Fahrlässigkeit bei der letztlich widerrechtlichen Inanspruchnahme einer Begünstigung nach dem § 5 VWG 1983 erkennen lassen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b JWG §26 Abs2MRK Art5 Abs1 litd III4eMRK Art5 Abs1 litd IV4a StGG Art8 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94 JWG §26 Abs2 B-VG Art. 94 heute B-VG Art. 94 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 94 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 94 gültig von 19.... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140 JWG §26 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 140 gültig vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b JWG §26 Abs2 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Ob eine Genehmi... mehr lesen...
Norm: JWG §26 Abs2 JWG §26 Abs3 JWG §27 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 27 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben... mehr lesen...