Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Wehrpflichtiger der Miliz mit dem Dienstgrad Gefreiter (Gfr) und erhielt im ersten Halbjahr 2025 eine Vorverständigung über den konkret bevorstehenden Einberufungstermin im Herbst zu einer verpflichtenden Milizübung. 2. Mit Einberufungsbefehl vom 18.07.2025 (Zustellung durch Hinterlegung am 23.07.2025) wurde der BF zur Ableistung eines Wehrdienstes (Milizübung von 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 21 und 24 Abs. 1 iVm § 39 Abs. 1 und 2a WG 2001 zu einer vom XXXX bis zum XXXX dauernden Milizübung beim Österreichischen Bundesheer einberufen. 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom römisch 40 wurde die Beschwerdeführerin gemäß Paragraphen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl vom 01.08.2023 (Datum der Zustellung) wurde der Beschwerdeführer (in Folge: BF) zur Ableistung eines Wehrdienstes (Milizübung von 16.10.-21.10.2023) einberufen. 2. In dem beim Militärkommando OBERÖSTERREICH Ergänzungsabteilung (im Folgenden: belangten Behörde) eingebrachten Antrag auf Befreiung vom 18.08.2023, führte der BF aus, dass es ihm aufgrund des Beginns... mehr lesen...