Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) leistete in der Zeit von 28.09.2009 bis 27.03.2010 seinen Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten und ist gemäß § 21 Abs. 1 Wehrgesetz 2001, in der Fassung des BGBl. I Nr. 146 (bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage), zur Leistung von Milizübungen in der Gesamtdauer von 30 Tagen (übrige Funktionen; Chargen) verpflichtet. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) leistete in der Zeit von 28.09... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) leistete in der Zeit von 28.09.2009 bis 27.03.2010 seinen Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten und ist gemäß § 21 Abs. 1 Wehrgesetz 2001, in der Fassung des BGBl. I Nr. 146 (bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage), zur Leistung von Milizübungen in der Gesamtdauer von 30 Tagen (übrige Funktionen; Chargen) verpflichtet. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) leistete in der Zeit von 28.09... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der milizübungspflichtige Beschwerdeführer wurde mit Einberufungsbefehl Militärkommandos Kärnten (zugestellt am 16.02.2017) für eine Milizübung vom 26.06.2017 bis 01.07.2017, einberufen. Mit Schreiben vom 27.04.2017 beantragte er die befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der oben genannten Milizübungen. Als
Begründung: führte er an, dass er durch die Teilnahme an der Milizübung berufliche Nachteile e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 07.05.2012 einen Auslandseinsatzpräsenzdienst an und wurde am 13.05.2012 zur UNTSO [Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstandes] entsandt. Er war als österreichischer Militärbeobachter/Verbindungsoffizier in Syrien eingesetzt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 07.05.2012 einen Auslandseinsatzpräsenzdienst an und wurde am 13.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer leistete im ereignisrelevanten Zeitraum Soldat des österreichischen Bundesheeres einen Auslandseinsatzpräsenzdienst beim Austrian Contingent (AUTCON)/European Union Force (EUFOR) ALTHEA und führte dabei den Dienstgrad Major(t). 1.2. Mit Schreiben vom 16. Jänner 2014, Zl.: 000072-0941/10/2014, beantragte das Kontingentskommando (KontKdo) AUTCON 19/EUFO... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete im verfahrensgegenständlichen Zeitraum einen Auslandseinsatzpräsenzdienst ab. Er trat diesen am 07.05.2012 an, wurde am 13.05.2012 zur UNTSO [Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstandes] entsandt und war als österreichischer Militärbeobachter/Verbindungsoffizier in Syrien eingesetzt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete im verfahrensg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Doppelstaatsbürger von Österreich und Deutschland, hat seinen Wohnsitz in Deutschland und besucht die Höhere Technische Bundeslehranstalt, XXXX in XXXX (Österreich), die er voraussichtlich im Juni 2015 abschließen wird. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Doppelstaatsbürger von Österreich und Deutschland, hat seinen Wohnsitz in Deutschland und besucht die Höhere Technische Bundeslehranstal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid (Einberufungsbefehl) des MILTÄRKOMMANDO XXXX (MilKdo), Ergänzungsabteilung, XXXX vom XXXX.02.2014, XXXX mit Wirkung 05.05.2014 zum XXXX in XXXX einberufen. 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid (Einberufungsbefehl) des MILTÄRKOMMANDO römisch 40 (MilKdo), Ergänzungsabteilung, römisch 40 vom römisch 40 .02.2014, römisch 40 mit Wirkung 05.05.2014 zum röm... mehr lesen...