Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 WG 2001

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Bvwg Erkenntnis 2022/10/10 W170 2255055-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.10.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/3/15 W208 2246598-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.03.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/3/15 W208 2248532-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.03.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2021/12/29 W208 2244457-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.12.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/23 W170 2247690-1

Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gfr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) hat in der Zeit von 06.05.2013 bis 05.11.2013 seinen Grundwehrdienst geleistet und wurde nach einer am 17.08.2021 abgegebenen freiwilligen Meldung für den Zeitraum 20.09.2021 bis 29.12.2021 zum Funktionsdienst einberufen. Der entsprechende Einberufungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 17.09.2021 zugestellt und... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/18 W122 2230500-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2020 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines sei. Die Bundesministerin für Landesverteidigung habe die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/24 W213 2230499-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/23 W213 2230446-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/2/26 W221 2209214-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.08.2018 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf bescheidmäßige Absprache über seine "dauerhafte Nichteignung aus milmed Gründen" und führte darin aus, er sei am 24.07.2018 beim SanZ Ost im Zuge einer geplanten Eignungsprüfung für einen Auslandseinsatz mitgeteilt worden, dass er gar nicht vor Ort sein sollte, da er aufgrund einer im Jänner 2017 stattgefundene Untersuchung auf Dauer nicht geeignet sei. Er sei somit z... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.02.2019

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