Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §18 Abs2;AWG 1990 §32 Abs1;AWG 1990 §32 Abs2;
Rechtssatz: Einem Liegenschaftseigentümer, auf dessen Grundstück gefährliche Abfälle widerrechtlich zurückgelassen wurden, darf ein Auftrag iSd § 32 AWG 1990 nur dann erteilt werden, wenn davon auszugehen ist, daß die den Gegenstand des Auftrages bildenden Abfälle mit der Zustimmung oder freiwilligen Duldung auf der Lie... mehr lesen...