Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit rechtskräftigem und aufrechtem Bescheid (Stellungsbeschluss) vom 24.10.2018 stellte die Stellungskommission XXXX gemäß § 17 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) die Eignung des nunmehrigen Beschwerdeführers zum Wehrdienst mit dem Beschluss „Tauglich“ fest. 1. Mit rechtskräftigem und aufrechtem Bescheid (Stellungsbeschluss) vom 24.10.2018 stellte die Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX , XXXX römisch 40 , römisch 40 A8 XXXX römisch 40 A9 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid (Beschluss) der Stellungskommission Wien (in Folge: belangte Behörde) vom 23.03.2023 wurde der Beschwerdeführer (in Folge: BF) nach Durchführung des Stellungsverfahrens für „UNTAUGLICH“ befunden. Dieser Bescheid wurde dem BF am 13.04.2023 rechtswirksam an die damalige Abgabestelle XXXX durch Ersatzzustellung zugestellt. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid (Beschluss) der Stel... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1.1. XXXX (beschwerdeführende Partei) hat mit Schriftsatz vom 27.03.2024, laut Postkuvert bereits am 26.03.2024 zur Post gegeben, eine Beschwerde gegen den lediglich mündlich verkündeten Beschluss der Stellungskommission Kärnten (in Folge: Behörde) vom 29.02.2024, S/06/02/04/21-2701, bei der Behörde eingebracht. 1.1. römisch 40 (beschwerdeführende Partei) hat mit Schriftsatz vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund des Tauglichkeitsbeschlusses vom 12.08.2020 zum Grundwehrdienst einberufen, jedoch wurde aufgrund eines Skiunfalles und der Verletzungsfolgen am 03.05.2021 wegen „Gonolgie rechts bei traumatischer Patellaluxation“ seine Dienstunfähigkeit gemäß § 30 WG 2001 festgestellt und der Beschwerdeführer vorzeitig aus dem Grundwehrdienst entlassen.... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde auf Grund des rechtzeitigen und zulässigen Vorlageantrags erwogen: 1. Feststellungen: Mit mündlich verkündetem Beschluss der Stellungskommission Kärnten (in Folge: Behörde) vom 29.09.2017, Zl. 1739 K 4004 S/99/02/00/60, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) für den Wehrdienst tauglich eingestuft, der Beschwerdeführer gab am 29.09.2017 einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Beschwerdeführer rück... mehr lesen...