Entscheidungen zu § 13 Abs. 4 WG 2001

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 1995/11/10 KUVS-581/1/95

Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, daß bei der derzeitigen äußerst schlechten Wirtschaftslage (Rückgang der Fleisch-, Milch-, Getreidepreise etc ...) es ihm nicht möglich sei eine Strafe in dieser enormen Höhe zu bezahlen, vermag dann nicht als Milderungsgrund zu dienen, wenn der Beschuldigte bereits einschlägige Verwaltungsvormerkungen nach dem Viehwirtschaftsgesetz 1983 aufweist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1995

RS UVS Kärnten 1994/04/25 KUVS-18/4/94

Rechtssatz: Verletzt der Landwirt die höchstzugelassene Zahl der bewilligt zu haltenden Mastschweine, so macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.04.1994

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