Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke CTM 52803 „RED BULL". Sie vertreibt darunter ein als „Energy Drink" bezeichnetes, in Dosen abgefülltes Getränk. Die Beklagte bietet in ihrer Diskothek „Energy Drinks" und damit hergestellte Mixgetränke an. Bestellen Besucher das Getränk „Red Bull", so bekommen sie eine Originaldose der Klägerin. Bestellen sie hingegen das Mischgetränk „Red Bull/Wodka", so verwendet die Beklagte zu dessen Herstellung Containerware eines ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs3 D1aUWG §2 A4
Rechtssatz: Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 2 UWG idF UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an. Entscheidungstexte 17 Ob 25/08p Entscheidungstext OGH 14.10.2008 17 Ob 25/08p Veröff: SZ 2008/154 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs3 D1aUWG §2 D1UWG §2 A4
Rechtssatz: Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der §§ 1 Abs 3,2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist. Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verlegt und vertreibt Bücher und Zeitschriften. Dabei bietet sie unter anderem die Mitgliedschaft in einem „PonyClub" an. Die „Mitglieder" erhalten monatlich „Abenteuer-" bzw „Spezialpakete" mit „tollen Büchern, Extras und Überraschungen" zugeschickt, wofür jeweils ein Entgelt von 17,95 bzw 23,95 EUR (inklusive Versandkosten) zu zahlen ist. Der Inhalt der Pakete wird jeweils vorweg in einem „PonyClub-Magazin" vorgestellt; die „Mitglieder" können a... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt ein privates Hörfunkprogramm. Im Juni 2007 strahlte sie mehrere Werbeeinschaltungen und Patronanzhinweise aus, die von den anderen Programmteilen durch die Senderkennung („Signation") und die einleitende Moderation („Anmoderation") des weiteren Programms getrennt waren. Die Anmoderation war immer gleich aufgebaut, hatte jedoch unterschiedliche Inhalte und wurde nicht immer von derselben Stimme gesprochen. Die letzte Werbeeinschaltung, die Senderkenn... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von blutdrucksenkenden Medikamenten. Die Beklagte vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialitäten „Micardis", bestehend aus dem Wirkstoff Telmisartan, in den Dosierungen 20 mg, 40 mg und 80 mg, und „MicardisPlus", bestehend aus den Wirkstoffen Telmisartan und HCTZ, in den Dosierungen 40 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 40/12,5 mg") sowie 80 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 80/12,5 mg"). Di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Rechtsanwaltsverein, *****, vertreten durch Dr. Heinz Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Klägerin als Angestellter im Außendienst tätig. Er betreute in dieser Eigenschaft den Kundenstock laut Liste Blg./A. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Altkunden, die er bei Beginn seines Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin übernommen hatte. Die von ihm geworbenen Neukunden stellten demgegenüber die Minderheit dar. Dem Beklagten stand während seines Arbeitsverhältnisses ein Laptop der Klägerin zur Verfügung, mit dem er Zugriff auf... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 27. 2. 2003 einen Ausstattervertrag, in dem sich die Klägerin verpflichtete, alle Aktiven, Trainer und Betreuer sämtlicher Fußballmannschaften der Beklagten ausschließlich mit P*****-Ausrüstungsgegenständen, insbesondere mit Schuhen, Hosen, Leibchen, Stutzen, Bällen, Torwarthandschuhen, Trainingsanzügen und dergleichen, im Einkaufswert von jährlich 100.000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer auszustatten. Als Abgeltung für Werbeleistungen sollte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde zur Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder errichtet (§ 145 Abs 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, im Folgenden abgekürzt WTBG). Ihr Wirkungsbereich umfasst unter anderem die Vertretung und Förderung von Interessen, Rechten und Angelegenheiten der Gesamtheit ihrer Mitglieder (§ 146 Abs 2 Z 1 WTBG). Ordentliche Mitglieder der Klägerin sind alle jene, die durch Bestellung oder Anerkennung zur selbstständigen Ausübung eines Wir... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Sailer und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Karl Grigkar und Mag. Rupert Rausch, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. A***** Vertrie... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden Beklagte) vereinbarte in seinem Dienstvertrag, dass er ein Jahr nach Ausscheiden aus dem Betrieb der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden Klägerin) in deren Geschäftszweig und Einzugsgebiet keine Tätigkeit ausüben werde. Für den Fall des Zuwiderhandeln wurde eine Konventionalstrafe vereinbart. Im Zusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30. 4. 2001 wurde die Konkurrenzklausel dahin ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 16. 5. 1994 als Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 22.080,-- im Betrieb des Günter K***** (in der Folge Übergeber) beschäftigt, der sie am 10. 4. zum 31. 7. 1997 kündigte. Am 13. 5. 1997 vereinbarte der Übergeber mit seinem Arbeitnehmer Ernst W***** (in der Folge Übernehmer) die Übernahme des Betriebes mit Wirksamkeit zum 1. 8. 1997 sowie Haftung und Zahlung durch den Übergeber für alle bis zur Übernahme anfallen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Arzneispezialitäten, die die Wirksubstanz Ginkgo enthalten und zur Therapie von peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen und bei cerebraler Mangeldurchblutung angezeigt sind. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, stellt das Produkt "Kräuterdestillat Ginkgo biloba" her und vertreibt es über Drogeriemärkte. Das Etikett der Verkaufsverpackung enthält neben der Produktbezeichnung und den Zutaten (Ginkgo, ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verband ist eine Interessenvertretung der selbständigen Apotheker Österreichs, der bei freiwilliger Mitgliedschaft 98% dieser Personengruppe angehören; satzungsgemäß verfolgt sie zur Erreichung ihres Verbandszwecks unter anderem berechtigte Ansprüche ihrer Mitglieder zum Schutz des lauteren Wettbewerbs. Die Beklagte stellt das Produkt "Kräuterdestillat Gingko biloba" her und vertreibt es über Drogeriemärkte. Das Etikett weist neben der Produktbezeichn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin des Grundstücks 3278/1, das als Baufläche-Wohngebiet gewidmet ist. Sie erhielt dieses Grundstück von ihrem (mittlerweile verstorbenen) Ehemann, der es 1972 mit allen damals bestehenden Rechten gekauft hatte, geschenkt. Der Erstantragsgegner ist Eigentümer der Grundstücke 3278/2 und 3278/3, während der Zweitantragsgegner Eigentümer der Grundstücke 3278/4 und 3278/5 ist. Die Antragstellerin begehrte, dem jeweiligen Eigentümer de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt unter der Bezeichnung K***** Knoblauchdragees, die in Österreich als Arzneispezialität nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind. Die Erstbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der A***** GesmbH & Co KG (in der Folge A*****), die unter der Bezeichnung "Knoblauch nur 1 Dragee täglich" ebenfalls Knoblauchdragees vertreibt. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. A***** vertreibt derartige Knob... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen (ua) Schalungselemente, die im Baugewerbe verwendet werden. Die Beklagte war schon vor der Klägerin mit einer dreiankerigen Alu-Leichtschalung auf dem Markt, welche zwar bereits die durch die übliche Raumhöhe bedingte Rahmenhöhe von 2700 mm aufwies, im übrigen aber den von den Streitteilen derzeit erzeugten Schalungen nicht gleich war. Die Klägerin hat nach entsprechender Forschungs- und Entwicklungsarbeit und der Installation eines Vertrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt (ua) unter der Bezeichnung "Priorin" ein Mittel gegen Haarausfall und Schuppenbildung, übermäßigen Talgfluß, fettiges Haar sowie gegen begrenzte oder allgemeine Haarwuchsstörungen; das Mittel ist als Arzneispezialität im Sinne des § 1 Abs 5 AMG zugelassen. Die Beklagte erzeugt und vertreibt kosmetische Mittel. Sie hat unter der Bezeichnung "CAPILLARIS Haaraktivator" ein in Fläschchen abgefülltes Mittel auf den Markt gebracht; die vie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkartikeln in ganz Österreich, wobei sie im wesentlichen den gleichen Kundenkreis wie die Klägerin anspricht. Bei der Klägerin war von Februar 1984 bis 31. März 1988 Peter L*** als Angestellte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Wirtschaftstreuhandunternehmen mit Sitz in Wien und verschiedenen Zweigstellen, so auch (Bezirksstelle) in Judenburg, Wickenburggasse 6. Der Erstbeklagte war vom August 1982 bis 14.Oktober 1985 als Angestellter der Klägerin der Leiter der Bezirksstelle in Judenburg. Mit der am 6. Dezember 1985 eingebrachten Klage beantragte die Klägerin, beide Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Abwerbungen von Klienten der Klägerin in Kenntnis des... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte unterzog sich der Ausbildung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, BGBl.1961/216 idF der VO BGBl.1969/309, legte die vorgeschriebene Kursabschlußprüfung mit Erfolg ab und erwarb hiedurch die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Heilbademeister und Heilmasseur. Sie ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Heilbademeister und Heimasseur" zu führen und Tätigkeiten, welche sich auf die Anwendung der Thermo-, Hydro- und Balne... mehr lesen...
Die beklagte GesmbH betreibt bei der Ausübung des Gewerbes der Vermögensberatung sogenannte "Telefonwerbung": Sie ruft Personen an, mit denen noch kein geschäftlicher Kontakt besteht, und bietet ihnen ihre Leistungen an; wenn die Angerufenen Interesse bekunden, werden sie zu einem Gespräch in die Geschäftsräume der Beklagten eingeladen. Die Beklagte wendet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Gewerbetreibende; sie entnimmt die Telefonnummern dem Amtlichen Telefonbuch, dem "Compaß... mehr lesen...
Die beklagte Partei ist Immobilienmakler. Das von ihr zu Vertragsabschlüssen verwendete Formblatt "Kaufanbot" enthält die Bestimmung: "Sollte ich von diesem Kaufanbot zurücktreten, so hafte ich auch für die Provision des Abgebers." Die beklagte Partei vereinbarte für die Vermittlung von Hauptmieten folgende Provisionen: a) Mit Susanne H 6000 S netto (= ohne USt.) bei einem Gesamtmietzins von 400 S monatlich und einer einmaligen Investitionsablöse von 35 000 S; b) mit Hermann W 12 ... mehr lesen...
Die Klägerin beantragte die Verurteilung der Beklagten, die Beschäftigung ihrer bisherigen Vertreter Otto E., Arthur IV. und Eduard J. zu Zwecken der Kundenbetreuung beim Vertrieb von Kugelschreibern und Kugelschreiberersatzminen, insbesondere zum Besuch des Papier- und Bürowarenfachhandels, zu unterlassen. Sie begrundet ihr Begehren damit, daß sie bis 28. Februar 1961 die Generalvertretung für Kugelschreiber und Kugelschreiberersatzminen der B.-Werke besessen, die drei genannten Pers... mehr lesen...