Norm
UWG §1 Abs3 D1aRechtssatz
Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 2 UWG idF UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an.Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach Paragraph eins, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 2, UWG in der Fassung UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124128Im RIS seit
13.11.2008Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012