Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 04.04.2011 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen er habe es als Planungs- und Baustellenkoordinator zu verantworten, dass, wie anlässlich einer Unfallerhebung am 08.04.2009 auf der Baustelle Zu- und Umbau L Seniorenheim, G, Gp, festgestellt wurde, 1.) keine ausreichende Bestanderhebung des Altbaus und dadurch keine Risikoermittlung durchgeführt wurde und 2.) keine ausreichende gegenseitige Infor... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: BauKG §10 Abs1 BauKG §5 Abs3 Z2 StGB §88 VStG §22 Abs2 VStG §30 Abs2 BauKG § 10 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2001 BauKG § 10 gültig von 01.07.1999 bis 31.12.2001 BauKG Art. 2 § 5 heute ... mehr lesen...