E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ließ im Jahr 2000 in S***** ein Geschäftshaus („Büro- bzw Computerhaus“) errichten. Mit der Erstellung der Einreich- und Ausführungspläne, der Ausschreibung sowie der Bauaufsicht und der Baukoordination beauftragte sie ihre erste, Nebenintervenientin (im Folgenden: B***** GmbH). Mit der Statik des Bauvorhabens, nicht jedoch mit den statischen Berechnungen für die Hohldielendecken im östlichen Teil des Gebäudes, wurde die zweite Ne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte plante die Erweiterung ihres Standorts durch Errichtung zusätzlicher Hallen. Mit den Bauarbeiten wurde am 8. 5. 2000 begonnen, die vorgeschriebene Vorankündigung traf am 16. 5. 2000 im Arbeitsinspektorat ein. Nach den ersten Baugesprächen im März 2000 wurde deshalb bereits Anfang Mai mit den Bauarbeiten begonnen, weil ein normales Ausschreibungsverfahren wegen der kurzen Frist nicht möglich gewesen wäre und die Erstbeklagte als Hersteller von B... mehr lesen...
Norm: BauKG §3 Abs1BauKG §3 Abs4BauKG §7 Abs4
Rechtssatz: Sinn der primär den Bauherrn treffenden Verpflichtungen rechtzeitig zu Beginn der Planungsarbeiten einen Planungskoordinator zu bestellen (§ 3 Abs 1 und Abs 4 BauKG) und den (vorläufigen) SiGe-Plan vor Baubeginn erstellen zu lassen (§ 7 Abs 4 BauKG) ist es, eine koordinierte Planung des Bauprojekts zu gewährleisten, was letztlich die problemlose Abwicklung des Bauvorhabens, insbesondere ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 14. 10. 2004 während Arbeiten an einer Glasfassade einen Arbeitsunfall. Er nimmt den Beklagten - unter Anrechung eines Mitverschuldens von einem Drittel - auf Zahlung von 10.000 EUR Schmerzengeld in Anspruch und begehrt die Feststellung seiner Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Unfall im Ausmaß von zwei Dritteln. Der auf der Baustelle als Baustellenkoordinator eingesetzte Beklagte sei auch am Unfallstag für die Einhaltung der Arbeitn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170BauKG §2 Abs5BauKG §3 Abs1BauKG §8
Rechtssatz: Der „Abschluss der Bauarbeiten" iSd § 2 Abs 5 BauKG muss mit der mängelfreien Vollendung eines Werks nach § 1170 ABGB nicht zusammenfallen. Mängelbehebungsarbeiten aufgrund eines vertraglichen Erfüllungsanspruchs nach Räumung der (ursprünglichen) Baustelle und Übergabe des Bauwerks zur Nutzung an den Bauherrn sind „spätere Arbeiten" iSd § 8 BauKG. Solche Arbeiten ziehen bei Zutreffe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, *****, vertreten durch Dr. Ludwig Hoffmann und Mag. Gerhard Brandstätter, Rechtsanwälte in Innsbr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1169BauKG allgBauKG §3 Abs1
Rechtssatz: Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB. Entscheidungstexte 8 ObA 6/08b Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei war - aufgrund Werkvertrags mit einer gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft als Bauherr - als Generalunternehmerin mit der Errichtung einer Wohnanlage beschäftigt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte auch die Absicherung der Baustelle. Der Kläger war Mitarbeiter einer mit der Durchführung der Estricharbeiten beauftragten Subunternehmerin (im Folgenden nur Subunternehmerin). Als der Kläger dabei am 4. Dezember 2002 derartige Arbeiten... mehr lesen...
Begründung: Der als Montagetechniker bei der Firma A***** GmbH beschäftigte Kläger wurde am 28. 6. 2001 bei Arbeiten zum Umbau einer B*****-Tankstelle in Graz verletzt. Eigentümerin der Liegenschaft, auf der die Tankstelle errichtet war, war zum Unfallzeitpunkt die B***** Austria AG & Co, deren Rechtsnachfolgerin die B***** Austria Marketing GmbH ist. Die Tankstelle war an einen Dritten verpachtet. Zwischen dem B*****-Konzern und dem in Rotterdam ansässigen „B*****-Konzern" (lau... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, war im Jahr 2000 auf Grund eines Werkvertrags mit der Drittbeklagten als Generalunternehmerin mit dem Zubau der Produktionshalle der Drittbeklagten beschäftigt. Mit der Errichtung sämtlicher elektrotechnischer Anlagen beauftragte die Erstbeklagte die Firma „B*****" Elektro-Technik GmbH, über deren Vermögen am 7. 12. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Als weiterer Subunternehmer der Erstbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IIIfABGB §1315 IIaBauKG §2 Abs2BauKG §3 Abs1BauKG §9 Abs1
Rechtssatz: Bestellt der Bauherr keinen Baustellenkoordinator, trägt er selbst die Verantwortung für die diesem vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Hat er einen Baustellenkoordinator bestellt, so trifft ihn keine Gehilfenhaftung, weil der Baustellenkoordinator - nach zulässiger Übertragung der schutzgesetzlichen Pflichten - eigenverantwortlich eigene gesetzliche Pflichten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin (Elektrounternehmen) begehrte von den beklagten Parteien zuletzt EUR 6.994,09 sA an Schadenersatz für von ihr an ihren Dienstnehmer Manfred T***** während dessen Krankenstandes auf Grund eines von den beklagten Parteien am 11. 12. 2000 verschuldeten Arbeitsunfalles geleistete Lohnfortzahlungen. Manfred T***** sei auf einem ungesicherten Bretterzugang ausgerutscht und habe sich bei einem Sturz aus 3 m Höhe schwer verletzt. Die Zweitbeklagte als Bauherrin un... mehr lesen...