Entscheidungen zu § 3 BauKG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2020/9/17 2Ob93/20w

Norm: BauKG §3
Rechtssatz: Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem BauKG den Koordinator träfen. Entscheidungstexte 2 Ob 93/20w Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 93/20w Beisat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.2020

TE OGH 2008/8/14 2Ob162/08z

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Entscheidung | OGH | 14.08.2008

RS OGH 2008/8/14 2Ob162/08z

Norm: BauKG §3BauKG §5BauKG §7 Abs4
Rechtssatz: Ein Baustellenkoordinator, der trotz seiner fachlichen Ausbildung extrem gefährliche Arbeiten ohne jegliche Sicherung zulässt und nicht für die erforderliche Anpassung des SiGe-Plans sorgt, wird dem ihm von seiner Dienstgeberin übertragenen Aufgabenkreis als Baustellenkoordinator in keiner Weise gerecht. Entscheidungstexte 2 Ob 162/08z E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.08.2008

RS OGH 2008/8/14 2Ob162/08z

Norm: ABGB §1299 GBauKG §3BauKG §5
Rechtssatz: Durch die schriftliche Mitteilung des Projektleiters an das Arbeitsinspektorat über die Verantwortlichkeit seines Dienstnehmers als Baustellenkoordinator ist eine schriftliche Bestellung des Baustellenkoordinators gemäß § 3 Abs 6 BauKG erfolgt. Kennt der Bestellte diese Urkunde und übernimmt er auch tatsächlich Koordinationsaufgaben auf der Baustelle, dann hat der Koordinator seiner Bestellung im S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.08.2008

RS OGH 2008/8/14 2Ob162/08z, 7Ob218/19p, 2Ob119/21w

Norm: ABGB §1299 GBauKG §3BauKG §5
Rechtssatz: Derjenige, der die Aufgabe als Baustellenkoordinator übernommen hat, haftet nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für die sachgerechte Erledigung seiner Aufgaben. Entscheidungstexte 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z 7 Ob 218/19p Entscheidungstext OGH 27.05.2020 7 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.08.2008

TE OGH 2004/12/21 4Ob229/04m

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Entscheidung | OGH | 21.12.2004

RS OGH 2004/12/21 4Ob229/04m

Norm: ABGB §1313aBauKG §3
Rechtssatz: Zwischen Baustellenkoordinator und Bauherrn besteht eine rechtliche Sonderbeziehung, die durch das Interesse des Bauherrn am Einsatz des Baustellenkoordinators auf der Baustelle und damit auch an der gefahrlosen Ausübung der diesem übertragenen Tätigkeit geprägt wird. Dass ein Baustellenkoordinator die Baustelle betreten wird, ist für den Bauunternehmer bei Abschluss des Werkvertrags absehbar, nachdem das G... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.2004

Entscheidungen 1-7 von 7

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