RS OGH 2008/8/14 2Ob162/08z

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Veröffentlicht am 14.08.2008
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Norm

BauKG §3
BauKG §5
BauKG §7 Abs4

Rechtssatz

Ein Baustellenkoordinator, der trotz seiner fachlichen Ausbildung extrem gefährliche Arbeiten ohne jegliche Sicherung zulässt und nicht für die erforderliche Anpassung des SiGe-Plans sorgt, wird dem ihm von seiner Dienstgeberin übertragenen Aufgabenkreis als Baustellenkoordinator in keiner Weise gerecht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 162/08z
    Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z
    Beisatz: Hier: Montage von Trapezblechen auf Dächern von Industriehallen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124231

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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