Begründung: Zu 1.: Der von der Beklagten erhobene Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts (Punkt II der Berufungsentscheidung) ist unzulässig: Dass das Berufungsgericht die Revision gegen das von ihm gefällte Zwischenurteil zulässig erklärte, hat mit der Anfechtbarkeit des von ihm gefassten Aufhebungsbeschlusses nichts zu tun; insbesondere wird dadurch nicht ein - insoweit fehlender - Zulassungsausspruch ersetzt (8 Ob 76/84 [„zum Rechtskraftvorbehalt“]). Gemäß §... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Univ-Prof. Dr. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. B***** T***** GmbH, *****, und 2. Karl T*****, beide vertreten durch Dr. Jürgen Amann, Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte plante die Erweiterung ihres Standorts durch Errichtung zusätzlicher Hallen. Mit den Bauarbeiten wurde am 8. 5. 2000 begonnen, die vorgeschriebene Vorankündigung traf am 16. 5. 2000 im Arbeitsinspektorat ein. Nach den ersten Baugesprächen im März 2000 wurde deshalb bereits Anfang Mai mit den Bauarbeiten begonnen, weil ein normales Ausschreibungsverfahren wegen der kurzen Frist nicht möglich gewesen wäre und die Erstbeklagte als Hersteller von B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei war - aufgrund Werkvertrags mit einer gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft als Bauherr - als Generalunternehmerin mit der Errichtung einer Wohnanlage beschäftigt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte auch die Absicherung der Baustelle. Der Kläger war Mitarbeiter einer mit der Durchführung der Estricharbeiten beauftragten Subunternehmerin (im Folgenden nur Subunternehmerin). Als der Kläger dabei am 4. Dezember 2002 derartige Arbeiten... mehr lesen...
Begründung: Der als Montagetechniker bei der Firma A***** GmbH beschäftigte Kläger wurde am 28. 6. 2001 bei Arbeiten zum Umbau einer B*****-Tankstelle in Graz verletzt. Eigentümerin der Liegenschaft, auf der die Tankstelle errichtet war, war zum Unfallzeitpunkt die B***** Austria AG & Co, deren Rechtsnachfolgerin die B***** Austria Marketing GmbH ist. Die Tankstelle war an einen Dritten verpachtet. Zwischen dem B*****-Konzern und dem in Rotterdam ansässigen „B*****-Konzern" (lau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für eine in den Jahren 2000 und 2001 errichtete Wohnhausanlage mit insgesamt 12 Mietwohnungen wurde die Erstbeklagte zum Planungs- und Baustellenkoordinator bestellt. Der Zweitbeklagte, persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten, hatte in der Vorbereitungsphase aufgrund des Bauzeitplans und des Bauplans den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Si-Ge-Plan) erstellt, der an die mehreren auf der Baustelle tätigen Unternehmer verschickt und darüber h... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311BauKG §1 Abs1BauKG §1 Abs5BauKG §5
Rechtssatz: Die Haftung für eine allfällige Pflichtverletzung des Baustellenkoordinators ist mangels besonderer Regelung nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Danach stellt sich der Pflichtenkatalog des BauKG als Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer im Sinn des § 1311 ABGB dar, wie sich dies schon völlig unzweifelhaft aus dem im § 1 Abs 1 BauKG beschriebenen Gesetzeszweck ergibt (so sc... mehr lesen...
Norm: BauKG §1 Abs1EWG-RL 92/57/EWG - Achte Einzelrichtlinie iSd Art16 Abs1 der EWG-RL 89/391/EWG 392L0057 Art6
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Richtlinie und des diese umsetzenden Gesetzes darf nicht etwa auf Schäden von Arbeitnehmern eines Unternehmens infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmens eingeschränkt werden, soll doch durch diese nicht zuletzt auc... mehr lesen...