Begründung: Zu 1.: Der von der Beklagten erhobene Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts (Punkt II der Berufungsentscheidung) ist unzulässig: Dass das Berufungsgericht die Revision gegen das von ihm gefällte Zwischenurteil zulässig erklärte, hat mit der Anfechtbarkeit des von ihm gefassten Aufhebungsbeschlusses nichts zu tun; insbesondere wird dadurch nicht ein - insoweit fehlender - Zulassungsausspruch ersetzt (8 Ob 76/84 [„zum Rechtskraftvorbehalt“]). Gemäß §... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Univ-Prof. Dr. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. B***** T***** GmbH, *****, und 2. Karl T*****, beide vertreten durch Dr. Jürgen Amann, Dr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311BauKG §1 Abs1BauKG §1 Abs5BauKG §5
Rechtssatz: Die Haftung für eine allfällige Pflichtverletzung des Baustellenkoordinators ist mangels besonderer Regelung nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Danach stellt sich der Pflichtenkatalog des BauKG als Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer im Sinn des § 1311 ABGB dar, wie sich dies schon völlig unzweifelhaft aus dem im § 1 Abs 1 BauKG beschriebenen Gesetzeszweck ergibt (so sc... mehr lesen...
Norm: BauKG §1 Abs1EWG-RL 92/57/EWG - Achte Einzelrichtlinie iSd Art16 Abs1 der EWG-RL 89/391/EWG 392L0057 Art6
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Richtlinie und des diese umsetzenden Gesetzes darf nicht etwa auf Schäden von Arbeitnehmern eines Unternehmens infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmens eingeschränkt werden, soll doch durch diese nicht zuletzt auc... mehr lesen...