Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle „1. Stellvertretende/r Kommandant/in der Polizeiinspektion (PI) X“ durch die Landespolizeidirektion (LPD) X aufgrund des Geschlechtes bzw. aufgrund des... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat II Senat römisch zwei Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung auf Grund des Alters bei der Begründung: des Dienstverhältnisses vorliegt, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Disk... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat II Senat römisch zwei hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragsteller), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 100/1993 i.d.g.F. 53/2007, festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Funktion „1.Stellvertreter/in Justizwachkommandant/in“ auf Grund der Weltanschauung und des Alters gemäß § 13 Abs.1 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, ... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragsteller), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Leitung des Büro C. der Landespolizeidirektion (LPD) X aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG und aufgrund des Alters gemäß § 13 (1) Z5 B-GlBG diskriminiert... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Leitung der Abteilung X im Bundesministerium für Finanzen (BMF) aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG sowie auf Grund des Alters und der Weltanschauung gemäß §... mehr lesen...