Gbk 2015/5/26 B-GBK II/44/15

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Veröffentlicht am 26.05.2015
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Norm

§13 (1) Z1 B-GlBG

Diskriminierungsgrund

Alter

Diskriminierungstatbestand

Begründung des Dienstverhältnisses

Text

Bundesgleichbehandlungskommission

Senat II Senat römisch zwei

Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung auf Grund des Alters bei der Begründung des Dienstverhältnisses vorliegt, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung auf Grund des Alters bei der Begründung des Dienstverhältnisses vorliegt, kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Mai 2015

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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