Norm
§13 (1) Z1 B-GlBGDiskriminierungsgrund
AlterDiskriminierungstatbestand
Begründung des DienstverhältnissesText
Bundesgleichbehandlungskommission
Senat II Senat römisch zwei
Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung auf Grund des Alters bei der Begründung des Dienstverhältnisses vorliegt, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung auf Grund des Alters bei der Begründung des Dienstverhältnisses vorliegt, kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.
Mai 2015
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015