Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Mit Schreiben vom 12.05.2021 übermittelte der Österreichische Rundfunk (in Folge „Beschwerdeführer“) einen Vorschlag für eine öffentlich-rechtliche Online- XXXX plattform XXXX an die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde). Der Vorschlag beinhaltete ein entsprechendes Angebotskonz... mehr lesen...