Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.08.2021 behauptete ein Einschreiter gegenüber der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer seine „Streaming-Kompetenzen“ überschreite. Vor allem das Landesstudio Tirol falle hier negativ auf: Es würden regelmäßig (näher bezeichnete) Veranstaltungen, Konzerte und Podiumsdiskussionen ausschließlich auf „tirol.ORF.at“ übertragen werden. Diese Video-Streams würden nicht nur auf der Online-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 XXXX -G voraus: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach Paragraphen 35 bis 37 römisch 40 -G voraus: Mit Schreiben vom XXXX wurde der XXXX (in Folge: „Zweitbeschwerdeführer“) von der KommAustria (in Folge: „belangte Behörde“) über die Einleitung des Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 XXXX -G voraus: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach Paragraphen 35 bis 37 römisch 40 -G voraus: Mit Schreiben vom XXXX wurde der XXXX (in Folge: „Zweitbeschwerdeführer“) von der KommAustria (in Folge: „belangte Behörde“) über die Einleitung des Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 01.12.2015 ausgestrahlte bundeslandweite Hörfunkp... mehr lesen...