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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 XXXX -G voraus: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach Paragraphen 35 bis 37 römisch 40 -G voraus: Mit Schreiben vom XXXX wurde der XXXX (in Folge: „Zweitbeschwerdeführer“) von der KommAustria (in Folge: „belangte Behörde“) über die Einleitung des Recht... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 XXXX -G voraus: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach Paragraphen 35 bis 37 römisch 40 -G voraus: Mit Schreiben vom XXXX wurde der XXXX (in Folge: „Zweitbeschwerdeführer“) von der KommAustria (in Folge: „belangte Behörde“) über die Einleitung des Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.03.2015, eingelangt am 17.03.2015, stellte die XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführerin") den Antrag, die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") möge feststellen, dass der Österreichische Rundfunk (ORF; im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") an mehreren Tagen durch die Live-Übertragung von Spielen der Handball-Weltmeisterschaft 2015 der Männer im Spo... mehr lesen...