Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2015 brachte der Österreichische Rundfunk eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.06.2015, Zl. W120 2008689-1/6E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Österreichische Rundfunk insbesondere aus: "Gemäß § 30 Abs 1 VwGG kommt Revisionen an den VwGH grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu. Jedoch hat bis zur V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30.04.2014, KOA 11.285/14-002, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde) "im Verfahren zur Feststellung, ob vom Österreichischen Rundfunk das Verfahren der Erstellung und Überarbeitung des Qualitätssicherungssystems in den Jahren 2011 und 2012 eingehalten worden ist" wie folgt: "1: Gemäß § 4a Abs. 8 iVm §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 ORF-Gesetz, (ORF-G), BGB... mehr lesen...