Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.07.2018 erhoben XXXX (im Folgenden „erstbeschwerdeführende Partei“) und XXXX (im Folgenden „zweitbeschwerdeführende Partei“) Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Demnach sei es am XXXX im Fernsehprogramm „ XXXX “ ab XXXX Uhr zur Veröffentlichung der (zuvor aufgezeichneten) Fernsehsendung „ XXXX “ gekommen, welche daran anschließend e... mehr lesen...