Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13.04.2016, XXXX, entschied die Kommunikationsbehörde Austria (belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF gem. § 2 Abs. 1 Z 9 KOG iVm § 35, § 36 Abs. 1 Z 3 lit. a und § 37 ORF-G wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13.04.2016, römisch 40 , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl.... mehr lesen...
Die wesentlichen Entscheidungsgründe: lauten: 1. Vorerst zur Revisionszulassung, die einerseits deshalb erfolgt ist, weil bislang keine Rsp des VwGH zur Frage der Eigenschaft des ORF als öffentlicher Auftraggeber iSd § 3 BVergG vorliegt. Das BVwG geht derzeit wie bekannt von der diesbezüglichen Vergabekontrollunterworfenheit gemäß § 291 BVergG aus, wobei diese Vergabekontrollunterworfenheit Sachentscheidungsvoraussetzung auch im Entscheidungsbereich des § 329 BVergG ist. 1. Vorerst zur Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der ORF hat das oben bezeichnete Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich eingeleitet und bereits in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass er kein öffentlicher Auftraggeber wäre. Das Beschaffungsvolumen bewegt (- e) sich offenbar im mittleren bzw gehobenen zweistelligen Millionenbereich. 2. Im Jänner 2016 wurde - nach einer identen Klausel in d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Auftraggeber Österreichischer Rundfunk (= ORF oder AG) ist eine gemäß BGBl 1984/379 idF BGBl I 2015/112 existierende juristische Person und führt derzeit das im
Spruch: genannte Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Der AG rechnet dabei die zur Vergabe gelangenden Dienstleitungen gemäß gemeinschaftsweiter Bekanntmachung der Dienstleistungskategori... mehr lesen...