Entscheidungen zu § 38b ORF-G

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2023/12/5 E883/2023

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.12.2023

RS Vfgh 2023/12/5 E883/2023

Index: 16/02 Rundfunk
Norm: EMRK Art6 ORF-G §38b KommAustria-G §2 VfGG §7 Abs1 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 ORF-G § 38b heute ORF-G § 38b gültig ab 01.10.2010 zuletzt geän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.12.2023

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