Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. April 2014, KOA 11.260/14-005, entschied die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerde vom 14. November 2013 1. der XXXX, 2. der XXXX, 3. der XXXX, 4. der XXXX, 5. der XXXX, 6. der XXXX, 7. der XXXX, 8. der XXXX, 9. der XXXX, 10. der XXXX, 11. der XXXX, 12. der XXXX, 13. der XXXX, 14. der XXXX, 15. der XXXX, 16. der XXXX, 17. der XXXX, 18. der XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. April 2014, KOA 11.260/14-005, entschied die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerde vom 14. November 2013 1. der XXXX, 2. der XXXX, 3. der XXXX, 4. der XXXX, 5. der XXXX, 6. der XXXX, 7. der XXXX, 8. der XXXX, 9. der XXXX, 10. der XXXX, 11. der XXXX, 12. der XXXX, 13. der XXXX, 14. der XXXX, 15. der XXXX, 16. der XXXX, 17. der XXXX, 18. der XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid vom 3. September 2014, KOA 12.016/14-007, wies die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) die bei ihr am 28. April 2014 eingelangte Beschwerde des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wegen Verletzung des ORF-G gemäß §§ 36 Abs 1 Z 1 iVm 37 Abs 1 und 36 Abs 3 zweiter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurück. Mit angefochtenem Bescheid vom 3. September 2014, KOA 12.016/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerde gemäß ORF-G der XXXX (ÖAR), ein zur ZVR-Zahl XXXX eingetragener Verein, von der belangten Behörde gemäß § 35 Abs. 1 und § 36 ORF-G wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerde gemäß ORF-G der römisch 40 (ÖAR), ein zur ZVR-Zahl römisch 40 eingetragener Verein, von der belangten Behörde gemäß Paragraph 35, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid vom 16. April 2014, KOA 12.016/14-003, wies die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) die bei ihr am 20. März 2014 eingelangte Beschwerde des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wegen Verletzung des ORF-G gemäß §§ 36 Abs 1 Z 1 iVm 37 Abs 1 und 36 Abs 3 zweiter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurück. Mit angefochtenem Bescheid vom 16. April 2014, KOA 12.016/14-003,... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n de I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.01.2012 stellte die KommAustria gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 3 lit. a und 37 Abs. 1 ORF-G fest, dass der ORF durch die Bereitstellung folgender Online-Angebote die Bestimmung des § 4f Abs. 2 Z 25 ORF-G jedenfalls seit dem 21.07.2011 verletzt: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2012 stellte die KommAustria gemäß Paragraphen 35, 36, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a und 37 Absatz eins, ORF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.09.2013 behaupteten die nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber der belangten Behörde eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 (und 2) ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hörfunkprogramm Ö3 (und die daraus resultierende unzureichende Umsetzung der in § 4 Abs. 1 ORF-G angeführten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch das Hörfunkprogramm Hitradio Ö3) bzw. ein unangemess... mehr lesen...