Entscheidungsdatum 05.06.2024 Norm: B-VG Art133 Abs4 KOG §36 ORF-G §1a Z10 ORF-G §1a Z11 ORF-G §1a Z6 ORF-G §1a Z8 ORF-G §13 Abs1 ORF-G §13 Abs2 ORF-G §13 Abs3 ORF-G §14 Abs1 ORF-G §14 Abs10 ORF-G §16 Abs5 ORF-G §17 Abs1 ORF-G §17 Abs6 ORF-G §35 ORF-G §36 Abs1 Z1 litc ORF-G §36 Abs4 ORF-G §37 Abs1 ORF-G §37 Abs4 VwGVG §25 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 05.06.2024 Norm: B-VG Art133 Abs4 KOG §36 ORF-G §1a Z10 ORF-G §1a Z11 ORF-G §1a Z6 ORF-G §1a Z8 ORF-G §13 Abs1 ORF-G §13 Abs2 ORF-G §13 Abs3 ORF-G §14 Abs1 ORF-G §14 Abs10 ORF-G §16 Abs5 ORF-G §17 Abs1 ORF-G §17 Abs6 ORF-G §35 ORF-G §36 Abs1 Z1 litc ORF-G §36 Abs4 ORF-G §37 Abs1 ORF-G §37 Abs4 VwGVG §25 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.08.2021 behauptete ein Einschreiter gegenüber der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer seine „Streaming-Kompetenzen“ überschreite. Vor allem das Landesstudio Tirol falle hier negativ auf: Es würden regelmäßig (näher bezeichnete) Veranstaltungen, Konzerte und Podiumsdiskussionen ausschließlich auf „tirol.ORF.at“ übertragen werden. Diese Video-Streams würden nicht nur auf der Online-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen (nebst Darstellung des Verfahrensgangs): römisch eins. Feststellungen (nebst Darstellung des Verfahrensgangs): 1. Mit Schreiben vom 04.08.2021 behauptete ein Einschreiter gegenüber der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer seine „Streaming-Kompetenzen“ überschreite. Vor allem das Landesstudio Tirol falle hier negativ auf: Es würden regelmäßig (näher bezeichnete) Veranstaltungen, Konzerte und Podiumsdiskussione... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Feststellungen (nebst Darstellung des Verfahrensgangs): römisch eins. Feststellungen (nebst Darstellung des Verfahrensgangs): 1. Mit Schreiben vom 04.08.2021 behauptete ein Einschreiter gegenüber der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer seine „Streaming-Kompetenzen“ überschreite. Vor allem das Landesstudio Tirol falle hier negativ auf: Es würden regelmäßig (näher bezeichnete) Veranstaltungen, Konzerte und Podiumsdiskussione... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 08.06.2022 reichten die Beschwerdeführer bei der KommAustria (im Folgenden: „belangte Behörde“) eine Beschwerde nach § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G ein. Sie monierten Verletzungen des ORF-G und stellten den Antrag, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 ORF-G festzustellen, 1. Mit Eingabe vom 08.06.2022 reichten die Beschwerdeführer bei der KommAustria (im Folgende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.05.2022, bei der KommAustria am selben Tag eingelangt, erhob der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder Bf) Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes. Die Beschwerde wendet sich konkret gegen die Entscheidung der XXXX , mit der XXXX zum Mitglied des Publikumsrats des Österreichischen Rundfunks (ORF) bestellt wurde. 1. Mit Schreiben vom 30.05.2022, b... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , der der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am XXXX zugestellt wurde, entschied die belangte Behörde über die Beschwerden der Beschwerdeführerin vom XXXX und vom XXXX gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei): 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , KOA römisch 40 , der der römisch 40 (im ... mehr lesen...