Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schreiben vom 11.03.2022 leitete die KommAustria (in Folge „belangte Behörde“) gegen XXXX (in Folge: „Beschwerdeführer“) gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G ein Rechtsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G für das Jahr 2021 ein. 1. Mit Schreiben vom 11.03.2022 leitete die KommAustria (in ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.03.2020 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G ein Rechtsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G ein. 1. Mit Schreiben vom 06.03.2020 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen römisch 40 (im Folg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Der Beschwerdeführer stellte über das elektronische Anmeldetool der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) am 12.12.2019 den Antrag auf bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei dem Angebot des YouTube-Kanals "www. XXXX .at", abrufbar unter https://www.youtube.com XXXX um einen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem am 29.05.2017 bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) eingelangten Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, dass die gezeigten Inhalte der durch ihn betriebenen (Video-) Kanäle „ XXXX “ auf YouTube (abrufbar unter XXXX und Facebook (abrufbar unter XXXX sowie sein Blogangebot „ XXXX “ (abrufbar unter XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen §§ 60, 61 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 7 AMD-G wegen der verspäteten Anzeige einer spätestens XXXX erfolgten Änderung der Eigentumsverhältnisse bei der XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") leitete die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde") ein Verfahren zur Feststellung von Rechtsverletzungen ein. Eine zunächst von der Beschwerdeführerin angekündigte Veränderung ihrer Eigentumsverhältnisse, die Gegenst... mehr lesen...