Mit (Vorstellungs)Bescheid vom 10. April 2002 entzog die Bezirkshauptmannschaft Bregenz dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung. Begründend wurde auf das amtsärztliche Gutachten Dris. M. vom 21. Februar 2002 verwiesen, dem eine Untersuchung des Beschwerdeführers durch den Amtsarzt vorausgegangen war und welches sich auf die Ergebnisse einer verkehrspsycho... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG-GV 1997 §17 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 3 Abs. 2 FSG-GV 1997 kann nur so verstanden werden, dass dem ärztlichen Gutachten eine Untersuchung durch den Arzt bzw. Amtsarzt voranzugehen hat, welche unter anderem jedenfalls den Gesamteindruck - zusammengesetzt aus Motorik, Mimi... mehr lesen...