Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 FSG-GV

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TE Uvs Erkenntnis 2008/12/12 34/10807/6-2008th

Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung gemäß § 24 Abs 4 und § 8 Führerscheingesetz und § 23 Abs 2 FSG-GV aufgefordert, sich zur Feststellung der weiteren gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sich amtsärztlich untersuchen zu lassen und die Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, wobei als Frist zur Befolgung dieser Aufforderung der 25.10.2008 festgelegt... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Erkenntnis | 12.12.2008

RS UVS Salzburg 2008/12/12 34/10807/6-2008th

Rechtssatz: Nach den Aussagen der Ehegattin und der Töchter des Berufungswerbers bestehen bei diesem seit Jahren Alkoholprobleme und nicht bloß am Tag des gegenständlichen Vorfalls (Anzeige gegen den Berufungswerber wegen einer gefährlicher Drohung gegenüber seiner Ehegattin). Obzwar der Berufungswerber diese Angaben als überzogen in Abrede stellt, liegen keine
Gründe: vor diesbezüglich von leichtfertigen Angaben oder gar Falschaussagen seiner Familienangehörigen auszugehen, zumal es tatsäc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 12.12.2008

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