Entscheidungen zu § 8 VVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2020/2/25 G306 2222271-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Zl. XXXX, vom 10.07.2019, wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 53 Abs. 1 BFA-VG die Übernahme von Dolmetsch-Kosten in Höhe EUR 136,40 auferlegt. 2. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid, dem BF zugestellt am 11.07.2019, wurde gemäß § 8 Abs. 1 VVG die Wahrscheinlichkeit der Pflicht des BF zur Leistung des mit unter I.1. genannten Mandatsbe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.02.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/12/10 W201 2212004-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 17. Juli 2018 begehrte XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) die Feststellung, dass der unbefristete Einzelvertrag des Beschwerdeführers mit der mitbeteiligten Partei vom 28.06.1979 über den 31.12.2018 hinaus fortbestehen solle, in eventu, dass der unbefristete Einzelvertrag des Beschwerdeführers mit der mitbeteiligten Partei vom 28.06.1979 am 31.12.2021 ende. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, er sei Facharzt für Kar... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.12.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/9/17 G314 2222955-1

Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der von XXXX.2018 bis XXXX.2019 in der Justizanstalt XXXX angehalten wurde und seither in der Justizanstalt XXXX in Haft ist, wurde am 12.03.2019 im Beisein einer Dolmetscherin für Italienisch vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme vernommen. Die Dolmetscherin verzeichnete dafür eine Gebühr von EUR 109,70, die antragsgemäß bestimmt wurde. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.09.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/4 G301 2213179-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten und mit "Vollstreckungsverfügung" bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Salzburg, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) zugestellt am 07.01.2019, wurde gemäß § 8 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53/1991 idgF, festgestellt, dass eine Pflicht zur Leistung von 9.469,47 Euro wahrscheinlich ist und zur Sicherung dieser Le... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.03.2019

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